Erstellt ist weiter, dass der Beschuldigte im Bus ihre Hand genommen und nach dem Aussteigen wiederholt versucht hat, D.________ zu küssen und zu überzeugen, ihn zu küssen, was diesem aber nicht gelang. Weiter erstellt ist, dass der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 1 dabei mehrfach mit seinem Körper an eine Hauswand drückte, wobei eine oder teilweise beide Hände so neben dem Körper von der Straf- und Zivilklägerin 1 platziert wurden, dass diese nicht weggehen konnte. Der Beschuldigte berührte die Straf- und Zivil-