2 der Anklageschrift umschrieben zugetragen hat. Erstellt ist folglich, dass der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 1 an der Bushaltestelle ansprach und aufforderte, ihn zu küssen. Erstellt ist weiter, dass der Beschuldigte im Bus ihre Hand genommen und nach dem Aussteigen wiederholt versucht hat, D.________ zu küssen und zu überzeugen, ihn zu küssen, was diesem aber nicht gelang.