Der vom Beschuldigten geschilderte Ablauf ist mit dessen geltend gemachtem Motiv nicht in Einklang zu bringen. Vielmehr ist davon auszugehen, wie dies die Straf- und Zivilklägerin 1 auch zu Protokoll gibt, dass der Beschuldigte in der Absicht handelte, mit der Straf- und Zivilklägerin 1 sexuelle Handlungen vorzunehmen (pag. 327, Z. 162). 12.7 Oberinstanzliches Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Nach dem Ausgeführten ist erstellt, dass sich der Sachverhalt wie unter Ziff. 1.2 und Ziff. 2 der Anklageschrift umschrieben zugetragen hat.