__ den Beschuldigten zum Gehen bewegt, wobei dieser die Mutter immer wieder nach der Telefonnummer der Tochter gefragt habe (pag. 317, Z. 47 ff.). Es erhellt nicht, weshalb der Beschuldigte darauf bestand, die Telefonnummer der Straf- und Zivilklägerin 1 zu erhalten, wenn er diese nur nach Hause bringen wollte. Glaubhaft erscheinen schliesslich auch die Schilderungen von AS.________, weshalb man nicht bereits am Abend die Polizei verständigt habe. So sei es ihr wichtig gewesen, dass ihre Tochter in Sicherheit sei. Wenn nur sie und die Straf- und Zivilklägerin 1 zu Hause gewesen wären, hätte man die Polizei angerufen.