364, Z. 229 f.). Diese Umstände sind als Lügensignale aufzufassen. Neben der Opferrolle nimmt der Beschuldigte für sich auch die Rolle Retters in Anspruch. Diese positive Selbstdarstellung findet sich beispielsweise in Aussagen wie «Ich habe sie begleitet, damit keine solchen Sachen passieren. Man liest oftmals von solchen Sachen in der Zeitung» (pag. 347, Z. 135 f.), «Ich gab ihr Trost. Ich hielt ihre Hand» (pag. 348, Z. 192), «Deshalb ging ich auch so sorgsam mit ihr um und habe sie auch auf der Strasse umarmt» (pag. 349, Z. 244 f.), «Ich sagte ihr, dass ich sie begleiten werde, da ich Angst hatte, sie würde sich etwas antun» (pag.