_ führte aus, dass Straf- und Zivilklägerin 1 im Zeitpunkt des Übergriffs gerade einmal 13 Jahre alt gewesen sei und noch heute unter dem Vorfall zu leiden habe, was sich in medizinischer Hinsicht als auch bei der Arbeit gezeigt habe. Bezüglich des Vorfalls könne sie das bisher aufgezeigte Bild bestätigen. Auf den Aufnahmen sehe man, dass ein Mann ihr im Bus die Hand gebe. Es sei wichtig zu beachten, dass es sich um einen deutlich älteren Mann handle. Dieser habe die Hand der Straf- und Zivilklägerin 1 gestreichelt, obwohl sie mehrfach gesagt habe, nichts von ihm zu wollen. Sie habe Angst gehabt und es sei ein Alb-