12.3 Beweismittel Auf eine Auflistung und umfassende Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Was die oberinstanzlich neu erhobenen Beweismittel, insbesondere die erneute Befragung des Beschuldigten betrifft, wird auf eine vollständige Wiedergabe an dieser Stelle verzichtet. Ausführungen dazu folgen soweit nötig direkt im Rahmen der Beweiswürdigung. Im Übrigen wird auf die korrekte Zusammenfassung der Vorinstanz (E. II.4.1 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1741 ff.) und die amtlichen Akten verwiesen. 12.4 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 12.4.1 Beschuldigter Rechtsanwalt C.__