Der Beschuldigte soll die Straf- und Zivilklägerin 1 zudem wiederholt aufgefordert haben, ihn zu küssen, was sie nicht gemacht haben soll. Weiter soll der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 1 mehrfach mit seinem Körper an eine Hauswand gedrückt haben, dabei manchmal eine Hand, manchmal beide Hände neben ihren Armen oder ihrem Kopf platziert haben, so dass sie nicht habe weggehen können. Der Beschuldigte soll die Straf- und Zivilklägerin 1 mehrfach über den Kleidern am Gesäss und an den Brüsten berührt haben, wobei der Beschuldigte gewusst haben