_ soll der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 1 auf dem Nachhauseweg «begleitet» haben, wobei der Beschuldigte sie um die Taille gefasst und wiederholt versucht haben soll, sie zu küssen, was ihm nicht gelungen sein soll, weil die Straf- und Zivilklägerin 1 sich jeweils abgedreht haben soll. Der Beschuldigte soll die Straf- und Zivilklägerin 1 zudem wiederholt aufgefordert haben, ihn zu küssen, was sie nicht gemacht haben soll.