_ 2005) angesprochen, ihr Komplimente gemacht, sie um die Taille gefasst und sie aufgefordert haben, ihn zu küssen. Der Beschuldigte soll sich sodann im Bus neben die Straf- und Zivilklägerin 1 gesetzt, deren Hand genommen und ihr weiter Komplimente gemacht haben. Nach dem Aussteigen bei der Haltestelle BX.________ soll der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin 1 auf dem Nachhauseweg «begleitet» haben, wobei der Beschuldigte sie um die Taille gefasst und wiederholt versucht haben soll, sie zu küssen, was ihm nicht gelungen sein soll, weil die Straf- und Zivilklägerin 1 sich jeweils abgedreht haben soll.