282, 10:22:40). Ob dies zutrifft, ist letztlich jedoch nicht entscheidend, hat dies doch einzig Einfluss auf die Dauer der wahrgenommenen sexuellen Handlungen und nicht darauf, ob diese überhaupt wahrgenommen wurde. 11.7 Oberinstanzliches Beweisergebnis und erstellter Sachverhalt Nach dem Ausgeführten ist erstellt, dass sich der Sachverhalt wie unter Ziff. 1.1 der Anklageschrift umschrieben zugetragen hat.