Sie habe sich verplappert. Sie habe gesehen, wie die beiden gefickt hätten, wie jeder andere dies auch mache (pag. 282, 11:05:40). Es habe sie auch so halb interessiert, wie eine Prostituierte dies mache (pag. 282, 11:12:10). Vor dem Hintergrund, dass H.________ den Beschuldigten nicht belasten wollte, sind diese Aussagen nachvollziehbar. Abzustellen ist auf die spontane Äusserung, in welcher H.________ zugibt, den Geschlechtsverkehr gesehen in zu haben. Gleiches führte sie bereits anlässlich ihrer Spontanaussage gegenüber den ausrückenden Polizeibeamten auf dem Weg zurück zur Polizeiwache aus (pag. 259). Dies hat H._____