10:26:30). Auf Frage, ob sie den Sex mitbekommen habe, teilte sie der einvernehmenden Polizistin mit, man bestelle sich ja keine Prostituierte, um mit dieser einen Kaffee zu trinken (pag. 282, 10:28:10). Während dem Sex sei sie meistens im Bad gewesen (pag. 282, 10:27:40). Wieder auf dem Bett habe sie sich abgedreht, die Kopfhörer aufgesetzt und Musik gehört (pag. 282, 10:28:30). Nach Unterbruch der Einvernahme wurde H.________ erneut darauf angesprochen, ob sie etwas gesehen habe. Ohne zu zögern gab sie hierauf an, den Sex so halb gesehen zu haben (pag. 282, 11:05:30). Auf diesen Widerspruch angesprochen, gab sie nun an, den Sex doch gesehen zu haben. Sie habe sich verplappert.