282, 10:08:06). Etwas später gab sie zudem an, dass der Beschuldigte keine Anzeige hätte bekommen sollen (pag. 282, 10:12:10). Nachvollziehbar erscheint aufgrund der Annahme der Straflosigkeit des Verhaltens daher auch ihre Reaktion darauf, als sie sich damit konfrontiert sah, dass der Beschuldigte angab, ihr Alter nicht gewusst zu haben. Hierauf äusserte sie sich unmittelbar damit, dass er sich gerade selbst in den Scheiss reite und sie ihm immer gesagt habe, wie alt sie sei (pag. 280; pag. 282, 11:01:00). Sie kenne den Beschuldigten bereits seit einem bis eineinhalb Jahren (pag. 282, 11:00:00).