_ gekommen sei, sie wisse es aber nicht mehr. Mit Erwachsenen dürfe man dies aber machen, nur Intimverkehr dürfe man nicht haben (pag. 282, 10:30:40). Noch eindeutiger ist ihre zu Protokoll gebrachte Aussage, nichts sagen zu wollen, da sie den Beschuldigten nicht in Schwierigkeiten bringen wolle (pag. 279). Im Gegensatz zum Aussageverhalten des Beschuldigten lassen sich in den Aussagen von H.________ zahlreiche Wahrheitskriterien finden. So ist sie in ihren Aussagen nicht bloss stringent und konstant, sondern auch ungefiltert, spontan und belastet sich auch selber.