Im weiteren Verlauf des Verfahrens habe Frau H.________ dann realisiert, dass sie mit ihren Aussagen dem Beschuldigten schade, was sie nicht gewollt habe. Deshalb habe sie später ausgesagt, dass sie den Sex nicht wahrgenommen habe. Abzustellen sei daher auf die erste, offene, ehrliche und spontane Aussage. Auch der Beschuldigte habe zuerst ausgesagt, dass sie den Sex gesehen habe. Erst bei seiner zweiten Einvernahme sei sie dann im Badezimmer gewesen. Wie das Opfer habe daher auch er seine Aussagen angepasst. Es sei daher klar, dass sie habe zusehen können. Dies werde durch AQ.