Auch die Prostituierte sei davon ausgegangen, dass Frau H.________ älter sei, habe sie diese doch gefragt, welcher Agentur sie angehöre. Wäre die Prostituierte davon ausgegangen, dass es sich bei Frau H.________ um einen 15-jährigen Jungen handelt, hätte sie keine entsprechende Frage gestellt. Der Beschuldigte habe zudem konsequent ausgesagt, das Alter nicht gekannt zu haben, was durch eine einzelne Aussage der Straf- und Zivilklägerin nicht aufgehoben werden könne. Der Beschuldigte habe daher nicht gewusst, dass eine Person im Hotel anwesend gewesen sei, welche das Schutzalter noch nicht erreicht habe.