22 richt erstellt, dass sich der Sachverhalt wie unter Anklageschrift (nachfolgend: AKS) Ziff. 1 umschrieben, zugetragen habe. Folglich sei erstellt, dass der Beschuldigte wusste, dass die Straf- und Zivilklägerin 3 noch nicht 16 Jahre alt war und dass diese ihm und der Prostituierten – zumindest zeitweise – beim Geschlechtsverkehr zugeschaut hat. Der angeklagte Sachverhalt sei damit erstellt. 11.3 Beweismittel Auf eine Auflistung und umfassende Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet.