Treffend beschreibt es Dr. med. AP.________ in seinem Gutachten, wonach aus forensisch-psychiatrischer Sicht am wahrscheinlichsten sei, dass der Beschuldigte seine sexuellen Wünsche mit dem Blickpunkt lediglich auf die eigenen Bedürfnisse kurzfristig, gemäss seinem Krankheitsbild ungeplant und ziellos auf eine oberflächliche Weise erfüllen wollte und sich aufgrund seiner mangelnden Fähigkeit zur Empathie und verantwortungsbewusstem Handeln gegenüber schwächeren Personen übergriffig verhalten habe (vgl. pag. 1177). Rechtsanwalt C.__