499, Z. 152; pag. 1516, Z. 35 ff.; pag. 485, Z. 109 ff; Z. 123 ff.) und er werde nach der Einvernahme eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung machen (pag. 493, Z. 518 ff.). Darüber hinaus beschönigte und verharmloste der Beschuldigte seine eigenen Handlungen aufs massivste. So gab er beispielsweise zu Protokoll, dass es sich bei den ihm gemachten Vorwürfen «ja nur um zwei Anschuldigungen wegen Sexualdelikten handle», und erklärte auf Vorhalt der Vorwürfe, dass diese Situation «so lustig» (pag. 348, Z. 198 ff.) bzw. «Blödsinn» sei (pag. 350, Z. 288 ff.), während er mehrmals lachte und grinste (pag. 353, Z. 407;