20 Z. 165 ff.; pag. 350, Z. 267 ff.; pag. 351, Z. 300 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung hat sich der Beschuldigte dann zumindest vom Vorwurf des gegen ihn gerichteten Rassismuskomplotts distanziert (pag. 2321, Z. 36 ff.). Ebenfalls in diesem Zusammenhang stehen die Aussagen, Frau F.________ habe wegen dem guten Sex und nicht aufgrund des Würgens «Sterne gesehen» (pag. 489, Z. 345), gezittert, weil sie so spitz gewesen sei (pag. 488, Z. 275) und es bestehe bei ihr eine Drogenproblematik (pag. 498, Z. 135, Z. 142; pag. 499, Z. 152;