18 wohnte wiederum Rechtsanwalt B.________ bei, auf dessen Ersuchen vom 13. Januar 2022 hin diese parteiöffentliche erneute Einvernahme überhaupt erst stattfand (pag. 337, pag. 869). Dementsprechend wurde der Beschuldigte respektive dessen Strafverteidigung jeweils vor den Einvernahmen und damit klar rechtzeitig über deren Stattfinden informiert, wobei sich der Beschuldigte entschied, sich anlässlich der Einvernahmen durch seinen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.