Dies sei gemäss Urteil des Bundesgerichts 6B_92/2022 E.1.6.3.2 nicht zutreffend. Staatsanwaltschaft Staatsanwältin AN.________ führte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zusammengefasst aus, dass das Recht auf Konfrontation kein absolutes Recht sei und daher darauf auch verzichtet werden könne. Der Beschuldigte sei