Zusammenfassend ist somit bezüglich der gerügten Verletzungen des Anklagegrundsatzes festzuhalten, dass der Kammer keine solche ersichtlich sind, welche die Umgrenzungs-, Fixierungs- und Informationsfunktion tangieren. 7.2 Verwertbarkeit der Videoeinvernahmen Die Verteidigung rügt vor oberer – wie bereits vor erster – Instanz die Verwertbarkeit der Videobefragungen der Straf- und Zivilklägerinnen 1 und 3. 7.2.1 Vorbringen der Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren