_, die Höhe der amtlichen Entschädigung von Fürsprecherin I.________, die Höhe der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwältin G.________, das Verweisen der Schadenersatzklagen auf den Zivilweg und die Feststellung des Rückzugs der Zivilklage der T.________ AG, das Nichtausscheiden von Kosten für den Zivilpunkt (Ziff. IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die verfügte Einziehung der beschlagnahmten Drogenutensilien (2 Esslöffel mit Kokainrückständen) zur Vernich-