4. Das erst- und das oberinstanzliche amtliche Honorar der amtlichen Anwältin von H.________ bzw. ZZ.________ sei gestützt auf die eingereichten Honorarnoten gerichtlich zu bestimmen und sie sei entsprechend zu entschädigen, wobei A.________ die Entschädigung dem Kanton Bern zu erstatten habe, wenn er in günstige wirtschaftliche Verhältnisse gelangt. 5. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.