1. der Schuldsprüche des mehrfachen geringfügigen Diebstahls, der mehrfachen geringfügigen Sachbeschädigung, der geringfügigen Zechprellerei, des mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung, der Beschimpfung und der Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz; 2. der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 21 Tagessätzen zu CHF 30.00 als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. Juni 2022 und einer Übertretungsbusse von CHF 550.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen); 3. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung der beschlagnahmten Drogenutensilien und