10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MwSt. 5.2 Generalstaatsanwaltschaft 11 Für die Generalstaatsanwaltschaft stellte Staatsanwältin AN.________ anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag 2333 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 16. Juni 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich