1216 ff.). Mit Eingabe vom 19. Juli 2023 ersuchte der Beschuldigte um vorzeitigen Massnahmenvollzug (pag. 1624 f.). Mit Verfügung vom 25. August 2025 [recte: 2023] wurde das Gesuch um vorzeitigen Massnahmenantritt gutgeheissen (pag. 1668 ff.). Mit Beschluss vom 11. September 2023 wurde die Sicherheitshaft bis zum Antritt des vorzeitigen Massnahmenvollzuges verlängert (pag. 1708). Mit Verfügung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug (nachfolgend: BVD) vom 31. Oktober 2023 wurde der Vollzugsbeginn auf den 27. November 2023 fest-