2009). Die Hauptverhandlung vor der 2. Strafkammer fand am 21. bis 25. November 2024 statt (pag. 2301 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung wurde die Straf- und Zivilklägerin 3, nachdem deren Nichterscheinen festgestellt wurde, von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen dispensiert (pag. 2324).