9 such der Straf- und Zivilklägerinnen 1 und 2 zu äussern. Das Gesuch des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung wurde abgewiesen. Schliesslich wurde festgestellt, dass die Straf- und ZivilklägerInnen 4 bis 8 ohne entsprechenden Gegenbericht aus dem Verfahren entlassen werden (pag. 1933 ff.).