5. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. AG.________, AH.________ AI.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 6. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienlichen Daten (PCN-Nr. AG.________ , AJ.________, AK.________, AH.________ AI.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst vorzeitig erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).