2. A.________ wird lebenslänglich und unter Strafdrohung von Art. 294 StGB jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit untersagt, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen aufweist (Art. 67 Abs. 3 lit. b und lit. c StGB). 3. Die beschlagnahmten Drogenutensilien (2 Esslöffel mit Kokainrückständen) werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 8 4. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Mobiltelefon, Samsung, schwarz