Im Übrigen sehen auch die VBRS-Richtlinien vor, dass beim bedingten Vollzug im Falle einer groben Verkehrsregelverletzung die Verbindungsbusse mindestens CHF 600.00 betragen soll (S. 22). Zumal eine Erhöhung mit dem Verschlechterungsverbot ohnehin nicht vereinbar wäre, ist die vorinstanzlich ausgesprochene Verbindungsbusse von CHF 2'400.00 (15 Tagessätze à CHF 160.00) zu bestätigen. Damit reduziert sich die Gesamtgeldstrafe auf die vorinstanzlich ausgesprochenen 125 Tagessätzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 15 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung