Auf solche hätte er bei seiner Geschwindigkeit nicht ausreichend reagieren können. Eine derart schnelle Beschleunigung auf 124 km/h kann rasch zum Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug und daraus folgend zu einer schweren Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder aber einem Radfahrer führen, bei der mit Schwerverletzten und Todesopfern zu rechnen ist. Der Beschuldigte gefährdete zumindest in abstrakter Weise sowohl die Verkehrssicherheit wie auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer erheblich. Eine konkrete Gefährdung ist mit der Vorinstanz indes nicht aktenkundig.