Vor der Vorinstanz brachte sie zudem vor, das Austauschen von Motorrädern und Kombis unter Freunden sei notorisch. Diese doch eher lebensfremde Argumentation zielt vor dem Hintergrund, dass ein am 18. April 2020 in der D.________-Kurve erstelltes Foto des Gesichts des Beschuldigten im genannten Kombi aktenkundig ist, an der Sache vorbei. Es bestehen keine Zweifel daran, dass nicht ein Freund des Beschuldigten, sondern er selbst am 18. April 2020 das fragliche Kombi trug und dieses mit demjenigen des gemessenen Fahrers übereinstimmt.