9. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 29. November 2022 (pag. 42 ff.) eine mehrfach am 18. April 2020 in C.________(Ort/Passstrasse) begangene grobe Verkehrsregelverletzung vorgeworfen. Dies, indem er als Lenker eines Motorrades mit dem Kennzeichen ________ die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (wissentlich und willentlich resp. mind. eventualvorsätzlich) wie folgt überschritten habe: - um 13:07 Uhr um 44 km/h - um 13:10 Uhr um 33 km/h