Die Ausgangslage gestaltet sich vorliegend grundlegend anders: Die Geschwindigkeitsüberschreitungen am C.________(Ort/Passstrasse) wurden – wie hiervor ausführlich dargelegt – rechtmässig erhoben und dokumentiert. Um die fehlbaren Lenker trotz der unscharfen Bilder identifizieren und ihnen die jeweilige Messung zuordnen zu können, wurden rechtmässig Bilder am Ausstellplatz unter der D.________-Kurve erstellt. Es bestanden damit rechtmässige Geschwindigkeitsmessungen und dazugehörige Fotos der mutmasslich fehlbaren Fahrer. Der Beschuldigte wurde seinerseits am Ausstellplatz ohne Helm fotografiert.