Das Bundesgericht erachtete die Hausdurchsuchung und damit einhergehend die Beschlagnahme der GoPro-Kamera inklusive SD-Karte in casu als unzulässig, weil die Hausdurchsuchung weder geeignet noch erforderlich gewesen sei, um weitere Beweise für die zu untersuchende Fahrt zu sichern. Die Tat (d.h. die Geschwindig-