Geschwindigkeitsüberschreitungen ausserorts vor, welche ohne besondere Vorkommnisse (waghalsiges Überholen etc.) vonstattengingen, liege ein relatives Beweisverwertungsverbot vor. Dem von der Verteidigung ins Feld geführten Bundesgerichtsurteil 6B_821/2021 vom 6. September 2023 (teilweise publiziert in BGE 149 IV 369) lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Vater des Beschuldigten/Beschwerdeführers wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit seinem Motorrad von einer Laserkontrolle erfasst und von der Polizei angehalten.