Im Übrigen lässt sich weder Art. 4 oder Art. 9 VSKS-Astra noch anderweitigen Bestimmungen entnehmen, dass die Identifizierung des gemessenen Fahrzeugführers einer im Messgerät integrierten Kamera vorbehalten ist. Der polizeiliche Einsatz von (nicht im Messgerät integrierten) Kameras zur Erstellung von Bildaufnahmen im Strassenverkehr ist denn auch üblich und anerkannt (vgl. beispielhaft das Urteil des Bundesgerichts 6B_1143/2015 vom 6. Juni 2016, wo die Aufzeichnung mit einem am Lasermessgerät angebrachten Videogerät ohne Weiteres als zulässig erachtet wurde).