SR 741.013.1) muss jede durch ein Messsystem festgestellte Widerhandlung so erfasst werden, dass die Messwerte eindeutig einem bestimmten Fahrzeug oder Fahrzeugführer zugeordnet werden können. Die im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassten Messwerte sind zusammen mit der Verkehrssituation bildlich zu dokumentieren (Art. 9 VSKV-Astra). Bei der digitalen Übertragung von Mess- und Bilddaten muss die Datenintegrität sichergestellt sein (Art. 5 VSKV-Astra).