12 zeichnung sowie die Rechtmässigkeit der konkret erhobenen Lasermessungen mittels besagten Messgeräts. Sie tut dies einzig in Bezug auf die zusätzlich erstellten Fotos mittels der privaten Fotokamera Sony DSC-HV400V. Gemäss Art. 4 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung (VSKV-Astra; SR 741.013.1) muss jede durch ein Messsystem festgestellte Widerhandlung so erfasst werden, dass die Messwerte eindeutig einem bestimmten Fahrzeug oder Fahrzeugführer zugeordnet werden können.