Bei den die Vermeidung von Widerhandlungen dienenden Geschwindigkeitskontrollen setzt die Polizei nach Möglichkeit technische Hilfsmittel ein (Art. 3 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 lit. a SKV). Hierzu gehören auch Lasergeschwindigkeitsmessgeräte wie die LaserCam 4. Die Verteidigung bestreitet damit einhergehend zu Recht nicht die Zulässigkeit der LaserCam 4 mit integrierter Bild- und Videoauf-