Das erhebliche öffentliche Interesse an der Ermittlung und Verfolgung von fehlbaren Fahrern ist evident. Das von der Verteidigung als mildere Massnahme bezeichnete Vorgehen mittels Anhaltemannschaft wurde – sollte es sich hierbei vor dem Hintergrund, dass bei einer Lasermessung ohnehin zwingend Bildaufnahmen zu erstellen sind, überhaupt um eine mildere Massnahme handeln – von den Polizisten sodann glaubhaft als unzweckmässig bezeichnet, da die Motorradfahrer Kontrollfahrten durchführten (pag. 140 Z. 4 ff.).