10 des erfahren genug, situativ (visuell oder akustisch) zu entscheiden, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen könnte. Bereits der Fahrstil des Motorradfahrers (pag. 25) lässt im Übrigen einen solchen, in den Beobachtungen von erfahrenen Polizisten liegenden Verdacht nachvollziehbar erscheinen. Ein Anfangsverdacht, wäre denn ein solcher verlangt gewesen, hätte ohne Weiteres bejaht werden können. Das öffentliche Interesse an der Lasermessung sowie an der damit zusammenhängenden Bilderstellung zur Identifizierung fehlbarer Fahrzeuglenker ist selbstredend gegeben.