144 Z. 9 ff., 23 ff., 31 ff. und 44 f. sowie pag. 145 Z. 37 ff.). Dessen Aussagen verdeutlichen bereits, dass es den Polizisten offensichtlich nicht darum geht und aus Kapazitätsgründen (nicht zuletzt in Bezug auf die Datenmengen) nicht darum gehen kann, aufs Geratewohl sämtliche Verkehrsteilnehmer zu fotografieren und zu verfolgen. Wäre es den Polizisten darum gegangen, systematisch die Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen, wäre der Streckenabschnitt fortlaufend gefilmt worden. Die Polizisten sind in-