Was die Verteidigung schliesslich aus dem Fehlen einer aktenkundigen Verkehrsregelverletzung am 18. April 2022 in Bezug auf die Frage des Anfangsverdachts ableiten will, erschliesst sich der Kammer nicht, findet der Anfangsverdacht doch seine Legitimation nicht erst in einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. einer rechtskräftigen Verurteilung. Die beiden einvernommenen Polizisten gaben übereinstimmend an, Fotos nur bei Vorliegen eines vorgängigen Verdachts auf begangene und somit eine bevorstehende Geschwindigkeitsüberschreitung erstellt zu haben (etwa pag. 140 Z. 14). Gerade der Polizist E.________ schilderte dies detailliert und glaubhaft (pag. 144 Z. 9 ff.