Nur der Vollständigkeit halber ist dennoch zu erwähnen, dass entgegen der Meinung der Verteidigung visuelle (und akustische) Beobachtungen eines Polizisten ohne Weiteres geeignet sind, einen Anfangsverdacht auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu begründen. Was die Verteidigung schliesslich aus dem Fehlen einer aktenkundigen Verkehrsregelverletzung am 18. April 2022 in Bezug auf die Frage des Anfangsverdachts ableiten will, erschliesst sich der Kammer nicht, findet der Anfangsverdacht doch seine Legitimation nicht erst in einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. einer rechtskräftigen Verurteilung.