Die anlassfreie Kontrolle des Strassenverkehrs am C.________(Ort/Passstrasse) stützte sich an beiden Daten auf eine genügende gesetzliche Grundlage (vgl. auch das Urteil des Bundesgerichts 6B_1143/2015 vom 6. Juni 2016 E. 1.3.3). Nur der Vollständigkeit halber ist dennoch zu erwähnen, dass entgegen der Meinung der Verteidigung visuelle (und akustische) Beobachtungen eines Polizisten ohne Weiteres geeignet sind, einen Anfangsverdacht auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu begründen.